Angebote
Jede Frau hat vom ersten Tag der Schwangerschaft an Anspruch auf Hebammenhilfe.
Diese Leistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und von mir auf Grundlage der Hebammengebührenverordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Sie benötigen keinen Überweisungsschein.
Über eventuell anfallende Kosten im Rahmen von Zusatzleistungen werde ich Sie selbstverständlich immer vorher informieren.
Es spielt für mich keine Rolle für welchen Geburtsort/ -klinik Sie sich entscheiden.
Ich bin vor, während und nach der Geburt für Sie da.
Ob Sie nun Beratung, Betreuung, oder Behandlung bei Beschwerden für sich und Ihr Kind wünschen - ich unterstütze Sie gerne. In der Klinik, während eines Hausbesuchs, oder am Telefon.
Sicherlich haben Sie bereits gehört, dass man sich frühzeitig um Hebammenhilfe kümmern sollte.
Der richtige Zeitpunkt für einen Erstkontakt ist zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche.
Dann müssten Sie noch freie Plätze für das gesamte Angebot in der Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt finden.